Wasserschiff

Vorrichtung, die das Wasser eines Baches teilte, um z.B. zwei Mühlen auf beiden Seiten des Baches mit Wasser zu versorgen bzw. zwei Mühlenräder einer Mühle

Rheinisches Wörterbuch:
gemauerte und nebeneinanderliegende Steine im Bachbett, schräg zum Wasserlauf, um das Wasser in den Obergraben der Mühle, des Hammerwerkes abzulenken

Hirsenmühle Derlen 1857:
Es ist ein Wasserschiff vorhanden, aus welchem ein hölzernes Gerinne auf das (Mühlen-)Rad führt.

Neumühle Alsfassen 1857:
Wasserbehälter zum Sammeln des Wassers: es besteht an der nördlichen Seite der Mühle ein Wasserschiff von 14 Fuß, 9 Fuß Breite und 3 ½ Fuß Tiefe mit 2 Schützen für jedes Wasserrad ein. Es sind 2 Wasser-Kanäle (Gerinne) vorhanden, davon führt einer von 14 Fuß Länge, 1 Fuß Breite und 2 Fuß Tiefe aus dem Schiff durch einen Schützen unterhalb des gangbaren Rades zum Betrieb. Der andere Kanal von 11 Fuß Länge, 3 Fuß Breite und 2 Fuß Tiefe nimmt durch den anderen Schützen des Schiffs das Wasser zum Betrieb des unbrauchbaren und ungangbaren Rades auf.