handhaft, handhafte Tat

(mhd. hanthaft: frische Tat und Ergreifung auf solcher, der beweisende Gegenstand dafür)

Verbrechen, bei dem der Täter auf frischer Tat ertappt wurde. Ergreifung, Verfolgung und bei Widerstand sogar Tötung möglich; bei Tötung mussten anschließend Nachbarn herbeigerufen werden (Gerüfte). Tötungsrecht bei Diebstahl, Widerstand, Fluchtgefahr und bei in flagranti erwiesenem Ehebruch. Durch Schreimannen wurde der Missetäter vor Gericht gebracht und meist auf der Stelle verurteilt und am nächsten Baum aufgehängt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund des  blickenden Scheins bzw. Augenscheins (Spuren der Tat an Kleidung und Leib des Täters, mitgeführte Beute) oder durch Zeugnis der Schreimannen.