Freiheitsstrafe

Freiheitsentziehung als Strafe hat im Mittelalter geringe Bedeutung. Die Gefängnisse dienen nicht als Strafanstalt, sondern der Verwahrung während des Prozesses und bis zur Hinrichtung. Erst seit dem 14. Jh. kommen in den Städten Freiheitsstrafen vor, deren Verbüßung in den dunklen Gefängnissen bei Kälte, Ungeziefer und Hunger wie Leibesstrafen wirken.