Landschneider
(Kirschhof 1769,
Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 18. Jh.)

Schneider auf dem Land (Bauernschneider, gebietsweise auch Schneider für Trachten)
Ggs. Stadtschneider

Die Handwerker vom Land durften nicht in der Stadt praktizieren. Nur in Ausnahmefällen und auf Anforderung konnten sie bei größeren Projekten in der Stadt arbeiten (z.B. Maurer, Zimmermänner).

Meisterstück eines Landschneiders:
Verfertigen eines saubern bürgerlichen Kleides und Abriß von einem Mantel
Q.: Das Recht des zünftigen Handwerkers im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken während des 18. Jahrhunderts.