Manutenenz, Manutenente (Mz)

obrigkeitlich gewährter Schutz für umstrittene (Besitz-) Rechte

urspr.: Beschützung, Handhabung, Erhaltung

Rastpfuhl 1728: Guth und Schäferey sambt der vorigen Freyheit alle Herrschaftl. Beschwerden, Frohnden und dergleichen alle Manutenente versprochen dabeneben auch dieses zugesaget wird, …

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!