Hegung, Heegung

a) Einhegen der Gerichtsstätte mit Zweig, Schnur, Pflock und Seil anlässlich der feierlichen Eröffnung des Jahrgedings. Die Hegung erfolgte unter formelhaften Erklärungen (Bann und Fried) durch die Richter an das Volk. Durch die Hegung wurde das Ding unter einen besondren Frieden gestellt.

b) alle Maßnahmen zur Pflege und zum Schutz eines Waldes (Eiweiler 1749) und [heute] des Wildes (nhd. Hege) (hegen)