Waisenschreiber
(Elm 1716)

ab 17. Jh. höherer Beamter, der für die Verwaltung des Waisenvermögens zuständig war (vorher: Rentschreiber)

Aufgaben:
Empfang der regelmäßigen Einkünfte (
Wehrungen) der Waisen und ihr Eintrag ins Waisenbuch